nichts ist umsonst

Ja, auch über Geld muss man reden.

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, hängt deren Einstandspflicht davon ab, ob ein Rechtsschutzfall vorliegt. Durch eine Deckungsanfrage lässt sich dies abklären. So wissen Sie schnell, ob Ihre Versicherung meine Kosten übernimmt oder nicht.

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder sollte diese keine Deckungszusage erteilen, haben Sie meine Kosten selbst zu tragen. Gerne erläutere ich Ihnen vorab, was da auf Sie zukommt - entweder in Form der gesetzlich vorgesehenen Vergütung oder aufgrund einer Honorarvereinbarung.